AfDKTEE/ April 18, 2020/ Aktuelles, Coronavirus

Veröffentlicht am

Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zur Verlängerung der Geltungsdauer folgender Allgemeinverfügungen:

  • Allgemeinverfügung Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 über das Verbot der Unterrichtserteilung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft
  • Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen
    und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen in der
    Fassung der ergänzenden Allgemeinverfügung vom 30. März 2020
  • Allgemeinverfügung vom 24. März 2020 über das Verbot des Betriebes von Kindertagespflegestellen
    in der Fassung der ergänzenden Allgemeinverfügung vom 30. März 2020

Auf der Grundlage von § 28 Absatz 1 Satz 2 lfSG, 33 lfSG bleiben die oben benannten Allgemeinverfügungen
über den 19. April 2020 hinaus gültig und werden bis zum 03. Mai 2020 verlängert, soweit nachfolgend
keine abweichenden Regelungen getroffen sind.

Abweichend wird im Rahmen der Verlängerung der oben benannten Allgemeinverfügungen festgelegt:
• Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abiturklassen dieses Schuljahres können unter Einhaltung
der festgelegten Hygienestandards stattfinden.
• Die in den Allgemeinverfügungen vom 16.03.2020 und 24.03.2020 (o. a. Punkt 2 und 3) benannten
Bereiche, für die eine Notfallbetreuung vorzusehen ist, werden ergänzt um:

  • Lehrer (nur für die Prüfungsbetreuung).

Begründung:

Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die
zuständige Behörde die nach § 28 Absatz 1 Satz 1 lfSG notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange
es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

Unter den Voraussetzungen des§ 28 Absatz 1 Satz 2 lfSG kann sie zudem die in § 33 lfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen.

Der Landrat des Landkreises Elbe-Elster ist nach § 3 Absatz 5 Satz 1 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG) die zuständige Behörde im Sinne des lfSG und nach $ 28 Absatz 1 lfSG und somit für diese Anordnung zuständig.

Zur Notwendigkeit der in den unter Punkten 1 bis 3 genannten Allgemeinverfügungen getroffenen Anordnungen wird auf diese jeweiligen Allgemeinverfügungen verwiesen.

Die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 haben noch nicht solch eine Wirkung erbracht, dass nicht mehr von der Gefahr ausgegangen werden muss, dass es in den in den jeweiligen Allgemeinverfügungen genannten Einrichtungen zu einer Übertragung auf viele Personen (Kinder, Eltern, sonstige Angehörige) und damit in der Summe zu einer Überlastung der örtlichen medizinischen Versorgungsstrukturen führen.

Es ist daher erforderlich, die Einschränkungen bzw. Untersagung des Betriebs dieser Einrichtungen über den 19. April 2020 hinaus einzuschränken.

Die Allgemeinverfügung ist nach§ 28 Absatz 3 lfSG in Verbindung mit $ 16 Absatz 8 lfSG sofort vollzieh bar.
Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung. Auf die Strafvorschrift des § 75 Absatz 1 Nummer
1IfSG wird hingewiesen.

Bekanntmachungshinweise

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1
Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit§ 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg (Elster), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter: http://lkee.de/Quickmenu/Impressum aufgeführt sind.

Allgemeinverfügung-Verlängerung-Geltungsdauer-vom-17.04.2020


Zusätzliche Schülerbeförderung für Abiturienten

Mit Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15.04.2020 erfolgt die Öffnung von Schulen nicht vor dem 4. Mai 2020. Vom 20. April an finden jedoch Abiturprüfungen auch im Landkreis Elbe-Elster statt.

Ab 20. März 2020 bis 3. Mai 2020 gilt in Folge dieser Sachlage ein geringfügig angepasster Ferienfahrplan.

Das bedeutet, alle Fahrten, die in den Fahrplantabellen und Haltestellenaushängen mit einem „S“ gekennzeichnet sind, verkehren nicht.

Fahrten mit Kennzeichnung „F“ sowie Fahrten ohne einschränkende Kennzeichnung werden durchgeführt.

Zusätzlich werden einzelne „Schulfahrten“ zur Sicherstellung der Beförderung der Abiturienten während des Zeitraums der Abiturprüfungen sowie für die Belange der Schülernotbetreuung aktiviert.

Die Online-Auskunft der Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg www.vbb.de/fahrinfo ist voraussichtlich ab 17. April 2020 in aktualisierter Form online.

Die Übersichten der Fahrverbindungen zu den Schulen mit Abiturprüfungen sind auf unserer Internetseite www.vmee.de im „Coronablog“ veröffentlicht.

Die Mobilitätszentrale Elbe-Elster / Oberspreewald-Lausitz berät die Fahrgäste unter Telefon 03531/6500-10 vom Montag bis Freitag 5:30 Uhr – 18:30 Uhr (außer Wochenfeiertage).

Wie bereits seit 6. April 2020 praktiziert, erfolgt der Ein- und Ausstieg in die ausschließlich an der hinteren Tür.

Der Vordereinstieg bleibt geschlossen. Beim Einsatz von Linientaxis mit nur einer Fahrgasttür bitten wir unsere Fahrgäste, während des Ein- und Ausstiegs einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Das Fahrgastzentrum der VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH im Bahnhof Elsterwerda bleibt bis 30.04.2020 weiterhin geschlossen.

Über weitere Entwicklungen werden wir unsere Fahrgäste regelmäßig auf unserer Internetseite sowie unseren Social-Media-Kanälen via Facebook, Instagram und Twitter auf dem Laufenden halten. Wir danken unseren Fahrgästen für Ihr Verständnis für vorgenannte Maßnahmen und wünschen allen Fahrgästen: Bleiben Sie gesund!

informiert Holger Dehnert, Geschäftsführer


Bitte bleiben Sie gesund, helfen Sie ihren Nachbarn und bitte halten Sie Abstand.

Ihre AfD Kreistagsfraktion Elbe-Elster

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