AfDKTEE/ Mai 8, 2020/ Aktuelles, Coronavirus, Pressemitteilungen der AfD Kreistagsfraktion Elbe-Elster

Aufgrund neuer Informationen vom Landkreis Elbe-Elster, als Reaktion auf unseren Antrag, in dem wir, wie in unserer Pressemitteilung vom 04.05.2020 zu lesen war, (dem Vorbild des Landkreises Dahme-Spreewald folgend) Ausnahmegenehmigungen für alle Sportvereine, Sportgruppen und Individualsportler zur Wiedernutzung von (Außen)Sportanlagen zu lesen war, informieren wir darüber, dass wir unseren Antrag (unter Vorbehalt) zurückziehen.


Schriftliche Information vom Landkreis 05.05.2020 und Grund für das Zurückziehen unseres Antrages:

„Die SARS-CoV-2-EindV vom 17.04.2020 tritt mit Ablauf des 8. Mai außer Kraft. Insofern würde eine Allgemeinverfügung, mit der Ausnahmen vom Verbot des § 5 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindV zugelassen werden, zugleich außer Kraft treten.

Soweit bekannt, bereitet das Land Brandenburg den Erlass einer neuen Eindämmungsverordnung vor, welche ab 9. Mai gelten wird. Diese wird voraussichtlich kontaktlosen Sport im Freien, also das, was jetzt mit der Allgemeinverfügung erlaubt würde, zulassen.

Aufgrund des absehbaren Zeitablaufes hat der Landrat vom Erlass einer Allgemeinverfügung abgesehen. 

Es wurden jedoch mehrere entsprechende Anträge von Sportvereinen genehmigt, so dass dem Ansinnen gleichermaßen Genüge getan wurde.

Aufgrund des vorstehend beschriebenen Zeitablaufes würde Ihr Antrag auf Erlass einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung von § 5 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindV v. 17.4.2020 aller Voraussicht nach ins Leere laufen.

Allerdings wäre für Erlass einer solchen Ausnahmegenehmigung ohnehin nicht der Kreistag, sondern der Landrat zuständig (§ 54 Abs. 1 Nr. 3 BbgKVerf i.V.m. §§ 2 Abs. 3 S. 3 und 3 Abs. 1Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz, § 32 Infektionsschutzgesetz).“


Die Sportvereine und Individualsportler unseres Landkreises wird es sehr freuen, dass die sportlichen Aktivitäten bald wieder beginnen können.  

Wir hoffen, dass weitere Lockerungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebensfolgen werden und somit die Einschränkungen bald gänzlich aufgehoben sein werden.

Wir werden uns dafür auch im Kreistag weiter einsetzen.

Einziger Wermutstropfen in der Kommunikation des Landkreises war nach unserer Meinungs, dass das Schreiben des Ministerium des Innern, vom 25. April 2020 an die Landkreise, in dem über die Möglichkeit von Ausnahmen durch besagte Allgemeinverfügungen für Sportvereine, Sportgruppen und Individualsportler informiert wurde, nicht öffentlich gemacht wurde.

Aus Gründen der Transparenz hätte dies auch öffentlich kommuniziert werden sollen.


Grundlage unseres Antrages war übrigens ein Schreiben vom 25. April 2020, durch das Ministerium des Innern und für Kommunales, an die Landkreise, in dem den Landkreisen ein eigener Ermessungsspielraum bei Ausnahmen durch Allgemeinverfügungen gegeben wurde.)


Bitte bleiben Sie gesund und uns weiterhin gewogen.

Ihre AfD Kreistagsfraktion Elbe-Elster

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